Notarkanzlei Harry Setzer
Ihr Notar im Kanzleihaus Tuttlingen.
Herzlich Willkommen
auf der Homepage der Notarkanzlei Harry Setzer in Tuttlingen.
Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Der Notar übt eine vorbeugende Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und auf Wunsch auch vollstreckbar sind.
Er ist nicht Vertreter einer Partei, sondern sichert als unabhängiger und unparteiischer Betreuer die Interessen sämtlicher Beteiligten. Der Notar darf nicht tätig werden, wenn widerstreitende Interessen der Beteiligten geklärt oder durchgesetzt werden müssen. Die Notare werden vom Justizministerium ernannt.
Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Notars steht immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für die Anliegen, Sorgen und Nöte der Ratsuchenden.
Sprechen Sie uns an, damit wir Sie zu Ihren individuellen Wünschen in einem persönlichen Gespräch beraten können.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch in den barrierefreien Kanzleiräumen in unmittelbarer Nähe zum Amtsgericht und Landratsamt mit kostenfreier Parkmöglichkeit direkt an der Kanzlei.
Ihr Kanzleiteam
Harry Setzer
Notar in Tuttlingen
Notariatsabwicklung
Aufgrund der Neuordnung des Notariatswesens in Baden-Württemberg wurden zum 01.01.2018 alle bisherigen rund 300 staatlichen Notariate aufgelöst, so dass Beurkundungen künftig ausschließlich von freiberuflich tätigen Notarinnen und Notaren wahrgenommen werden.
Im Zuge der Abwicklung der staatlichen Notariate hat mich der Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf für das Notariat Tuttlingen Referat I, B1 und Referat IV (vormals Notarin Claudia Rothfelder) zum Notariatsabwickler bestellt um begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Beurkundungsvorgänge zu Ende zu bearbeiten.
Aufgrund der Notariatsreform sind nunmehr – wie im übrigen Bundesgebiet – seit 01.01.2018 für Betreuungsangelegenheiten die Amtsgerichte zuständig. Die Nachlasssachen wurden denjenigen Amtsgerichten zugewiesen, bei denen zugleich das Familiengericht angesiedelt ist. Wenden Sie sich bitte in den vorgenannten gerichtlichen Angelegenheiten an das Amtsgericht Tuttlingen, Werderstr. 8, 78532 Tuttlingen.