Notarkanzlei Harry Setzer
Ihr Notar im Kanzleihaus Tuttlingen.
Herzlich Willkommen
auf der Homepage der Notarkanzlei Harry Setzer in Tuttlingen.
Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Der Notar übt eine vorbeugende Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und auf Wunsch auch vollstreckbar sind.
Er ist nicht Vertreter einer Partei, sondern sichert als unabhängiger und unparteiischer Betreuer die Interessen sämtlicher Beteiligten. Der Notar darf nicht tätig werden, wenn widerstreitende Interessen der Beteiligten geklärt oder durchgesetzt werden müssen. Die Notare werden vom Justizministerium ernannt.
Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Notars steht immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für die Anliegen, Sorgen und Nöte der Ratsuchenden.
Sprechen Sie uns an, damit wir Sie zu Ihren individuellen Wünschen in einem persönlichen Gespräch beraten können.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch in den barrierefreien Kanzleiräumen in unmittelbarer Nähe zum Amtsgericht, dem Landratsamt sowie dem Bahnhof Tuttlingen und mit kostenfreier Parkmöglichkeit direkt an der Kanzlei.
Ihr Kanzleiteam
Harry Setzer
Notar in Tuttlingen
Notariatsreform 2018
Aufgrund der Neuordnung des Notariatswesens in Baden-Württemberg wurden zum 01.01.2018 alle bisherigen rund 300 staatlichen Notariate aufgelöst, so dass Beurkundungen künftig ausschließlich von freiberuflich tätigen Notarinnen und Notaren wahrgenommen werden.
Für Betreuungsangelegenheiten sind seit dem 01.01.2018 – wie im übrigen Bundesgebiet auch – die Amtsgerichte zuständig.
Die Nachlassakten befinden sich seitdem bei denjenigen Amtsgerichten, bei denen zugleich das Familiengericht angesiedelt ist. Für Todesfälle, bei denen der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt z.B. im Bereich des Amtsgerichtsbezirks Tuttlingen hatte, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht Tuttlingen, Werderstr. 8, 78532 Tuttlingen. Für die Beurkundung von Erbscheinsanträgen oder Ausschlagungserklärungen stehen Ihnen neben dem Amtsgericht auch die Notarinnen und Notare zur Verfügung.