Zur Vorbereitung vieler Termine ist es erforderlich, dass der Notar vorab diverse Infor-mationen einholt, wie z.B. die Einsicht in das Grundbuch oder das Handelsregister.
Damit wir Ihnen und auch Sie uns die richtigen Fragen stellen können, erhalten Sie nachfolgend für verschiedene Sachgebiete die entsprechenden Datenblätter, um uns auf das nächste Gespräch mit Ihnen optimal vorbereiten zu können.
Insbesondere bei Verträgen ermöglicht die Erstellung eines Entwurfs durch den Notar, dass sich die Beteiligten vorab mit ihrem Vertragspartner oder z.B. Steuerberater konkreter abstimmen können.
Zumeist können dadurch Immobilienkaufverträge (z.B. über Häuser, Eigentums-wohnungen oder Bauplätze) aber auch Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder gesellschaftsrechtliche Regelungen ohne einen zweiten Termin beurkundet werden.
Bitte wenden Sie sich in allen Zweifelsfragen an den Notar, und zwar rechtzeitig vor der Beurkundung; im Beurkundungstermin ist es für die Klärung solcher Fragen meist zu spät!
Da die Fragebögen eine individuelle Beratung nicht ersetzen können, stehen wir Ihnen vorab gerne für ein persönliches Vorgespräch zur Verfügung. Eine Beratung zur Vorbereitung eines Beurkundungstermins ist selbstverständlich für Sie kostenlos.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Rücksendung eines ausgefüllten Formulars in der Regel die Erstellung eines Vertragsentwurfs beauftragen. Für die Erstellung des Vertragsentwurfs entstehen Kosten in gesetzlich festgelegter Höhe. Diese werden jedoch im Falle einer Beurkundung des Entwurfs angerechnet. Informationen zu den anfallenden Kosten nebst beispielhaften Kostenberechnungen finden Sie auf www.notar.de.