Aufgrund der Neuordnung des Notariatswesens in Baden-Württemberg wurden zum 01.01.2018 alle bisherigen rund 300 staatlichen Notariate aufgelöst, so dass Beurkundungen ausschließlich von freiberuflich tätigen Notarinnen und Notaren wahrgenommen werden.
Für Betreuungsangelegenheiten sind seit dem 01.01.2018 – wie im übrigen Bundesgebiet auch – die Amtsgerichte zuständig.
Die Nachlassakten befinden sich seitdem bei denjenigen Amtsgerichten, bei denen zugleich das Familiengericht angesiedelt ist. Für Todesfälle, bei denen der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt z.B. im Bereich des Amtsgerichtsbezirks Tuttlingen hatte, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht Tuttlingen, Werderstr. 8, 78532 Tuttlingen. Für die Beurkundung von Erbscheinsanträgen oder Ausschlagungserklärungen stehen Ihnen neben dem Amtsgericht auch die Notarinnen und Notare zur Verfügung.